Informationsblatt zur Anwendung von Einheitskosten veröffentlicht
Ab dieser Förderperiode 2023 - 2027 werden bei investiven Maßnahmen die förderfähigen Ausgaben auf Grundlage von Einheitskosten bestimmt (gilt zunächst nur für Neubauten). Die förderfähigen Kosten berechnen sich nach der Brutto-Grundfläche (definiert in der DIN 277). Insbesondere bezieht sich diese neue Regelung auf geplante Gebäude für Wohn- und Beherbergungszwecke, Kindertagesstätten, Schul- und Hortgebäude, Mehrfunktions- und/oder Dorfgemeinschaftshäuser.
Alle Hinweise zur Anwendung von Einheitskosten und wie diese das Förderverfahren vereinfachen, erhalten Sie im Informationsblatt. Das Dokument finden Sie gemeinsam mit den weiteren Infos zur aktuellen LEADER-Richtlinie auf unserer Website unter Downloads & Links oder direkt hier.
Bild zur Meldung: Foto von Rodolfo Quirós: https://www.pexels.com