Informationen zu GAK
Im Jahr 2023 ist bis auf Weiteres keine Antragstellung für GAK-Mittel möglich!
Für das Jahr 2023 gibt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg bekannt, dass bis auf Weiteres eine Beantragung neuer Projekte über die GAK-Förderung nicht möglich ist.
Der GAK-Rahmenplan (GAK = Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Förderung der Agrarstruktur & Küstenschutz (Bund und Land)) sieht eine weitere Fördermöglichkeit zur Umsetzung investiver Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) vor.
Gegenstand der Förderung sind aktuell:
- Vorhaben von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
- Vorhaben zur Schaffung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen,
- Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs,
- Vorhaben der Dorfentwicklung.